Unterschied zwischen "berechnungsfähig" und "erstattungsfähig"

Unterschied zwischen „berechnungsfähig“ und „erstattungsfähig“

 

Es ist unbedingt zwischen „berechnungsfähig“ und „erstattungsfähig“ zu unterscheiden.

 

Berechnungsfähig beschreibt das, was der Behandler nach den Gebühren-ordnungen korrekt berechnet hat.

 

Erstattungsfähig bezieht sich auf das, was die private Krankenversicherung nach vereinbartem Tarif zu erstatten hat.

 

Ergibt sich aus dem Tarifvertrag des Patienten eine nur teilweise Erstattung, nimmt dies keinen Einfluss auf den Zahlungsanspruch des Behandlers gegen den Patienten. Dieser bleibt unberührt von den versicherungs-vertraglichen Regelungen und Einschränkungen. Zwischen Behandler und Versicherer gibt es kein Rechtsverhältnis und die Versicherungs-bedingungen greifen nicht auf den Behandlungsvertrag durch.

 

Hierzu mehr...