Wir benötigen die Behandlungsdokumentation

Wir benötigen die Behandlungsdokumentation

 

Die Versicherungen haben das Recht, ihre Erstattungspflicht zu prüfen. Die Erstattungspflicht hängt von dem Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit ab. Es kann im Einzelfall erforderlich sein, hierfür Informationen von dem Behandler hinzuzuziehen. Meistens genügen aber die Angaben auf der Rechnung an sich.


Fordert die Versicherung dennoch Unterlagen an, hat sie regelmäßig keinen Anspruch auf Originale. Die Behandlungsdokumentation steht im Eigentum des Behandlers. Kosten für Kopien müssen ersetzt werden.

 

Der Aufwand  für das Verfassen einer (zahn)ärztlichen Stellungnahme für die Versicherung muss entsprechend den gesetzlichen Regelungen vergütet werden.

 

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