Unterschied berechnungsfähig und erstattungsfähig
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Unterschied zwischen „berechnungsfähig“ und „erstattungsfähig“
Es ist unbedingt zwischen „berechnungsfähig“ und „erstattungsfähig“ zu unterscheiden.
Berechnungsfähig beschreibt das, was der Behandler nach den Gebührenordnungen korrekt berechnet hat.
Erstattungsfähig bezieht sich auf das, was die private Krankenversicherung nach vereinbartem Tarif zu erstatten hat.
Sind nach dem Versicherungsvertrag beispielsweise nur 70% versichert oder nur bestimmte Materialleistungen, hat der Patient die Differenz als Eigenleistung zu erbringen.