GOÄ 444

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punkt- zahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 444 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfä- hig. Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.


Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühr

1300

1,0

75,77

2,3

3,5

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