GOÄ 443

Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punkt- zahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfä- hig. Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.


Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühr

750

1,0

43,72

2,3

3,5

Bitte loggen Sie sich ein
Bitte loggen Sie sich ein
Bitte loggen Sie sich ein
Bitte loggen Sie sich ein