GOZ 232

Wiederherstellung einer Krone, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung


Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühr

350

1,0

19,68

2,3

45,26

3,5

68,88
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