GOÄ 003

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fern- sprecher – Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungs- fähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behand- lungsfall bedarf einer besonderen Begründung.


Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühr

150

1,0

8,75

2,3

3,5

Bitte loggen Sie sich ein
Bitte loggen Sie sich ein
Bitte loggen Sie sich ein
Bitte loggen Sie sich ein