Wofür steht meine PKV ein?

Wofür steht meine PKV ein

Die private Krankenversicherung zahlt für objektiv notwendige (zahn)medizinische Maßnahmen im Rahmen und in Höhe des vereinbarten Tarifes.


§ 1 Abs. 1 und 2 MB/KK regeln:

 

1. „Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer

 

a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen, ...

 

2. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.“

 

Die jeweiligen dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Tarifbedingungen bestimmen die Höhe des Erstattungssatzes und beschreiben möglicherweise von dem Erstattungsanspruch ausgenommene Leistungen.