Wann wird eine Rechnung fällig?
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Wann wird eine Rechnung fällig?
Die Rechnung wird mit Rechnungsstellung fällig.
Dies regelt § 10 Abs. 1 GOZ eindeutig:
„Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.“
Die Fälligkeit einer ZahnArztrechnung hängt nicht von der Erstattung der privaten Krankenversicherung ab.
Mit anderen Worten: Der Zahlungsanspruch des Behandlers ist unabhängig von der Erstattung der privaten Krankenversicherung.