Kann ich die PKV auf eine Leistungszusage vor Behandlungsbeginn in Anspruch nehmen?

Kann ich die PKV auf eine Leistungszusage vor Behandlungsbeginn in Anspruch nehmen

 

Ist eine objektiv medizinische Behandlung geplant und verweigert die private Krankenversicherung ihre Leistungszusage, kann sie im Wege der sog. Feststellungsklage hierzu gerichtlich verpflichtet werden.

 

Das Verfahren einer Feststellungsklage hindert den Patienten nicht daran, die Behandlung während des laufenden Verfahrens zu beginnen. Soweit die geplanten Behandlungsschritte umgesetzt wurden und die PKV ihre diesbezügliche Leistung mittels Leistungsabrechnung verweigert hat, kann die Klage auf eine Zahlungsklage umgestellt werden.